Hausordnung

Gemeinsam Schule gestalten

 

Damit unsere Schule ein Ort ist, an dem sich alle wohlfühlen, ziehen wir an einem Strang. Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern unterstützen einander, helfen sich gegenseitig und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Jede und jeder von euch trägt mit seinem Verhalten dazu bei, dass unsere Schule nach innen harmonisch funktioniert und nach außen einen guten Eindruck hinterlässt.

So gestalten wir zusammen eine Schule, auf die wir alle stolz sein können.

 

Pünktlichkeit

Wir freuen uns, dich täglich bei uns begrüßen zu dürfen, darum ist Pünktlichkeit besonders wichtig. Das Einhalten von Pünktlichkeit ist eine Selbstverständlichkeit und zeigt den nötigen Respekt gegenüber der Schule – und der Allgemeinheit. Im späteren Berufsleben ist Pünktlichkeit selbstverständlich und genau hier beginnt die Vorbereitung darauf.

 

Höflichkeit

Wir alle möchten uns an unserer Schule wohlfühlen – du bestimmt auch! Mit respektvollem Verhalten und freundlichen Umgangsformen, wie beispielsweise einem „Guten Morgen“ oder einem „Bitte“ und „Danke“, trägst du dazu bei, dass das Miteinander angenehm ist.

 

Akzeptanz der Lehrpersonen und Mitschüler:innen

Wenn das Arbeitsklima angenehm ist, bist du eher bereit, Neues aufzunehmen, neuen Lerninhalten gegenüber aufgeschlossener zu sein. Dazu musst auch du deinen Beitrag leisten: Miteinander statt Gegeneinander, klärende Gespräche statt aggressivem Verhalten, Probleme lösen und nicht verdrängen. Wir akzeptieren keine physische und psychische Gewalt (Drohen, Beschimpfungen, Mobbing, Schlagen, Treten etc.) an unserer Schule.

 

Handys

Um deine Aufmerksamkeit nicht zu sehr vom Unterricht abzulenken, sind Handys während des Unterrichtes in deinem persönlich verschließbaren Spind im Erdgeschoss aufbewahrt. Wenn du dein geliebtes Handy aus Angst vor Aufbrüchen o.ä. nicht im Spind verwahren möchtest, kannst du es zu Stundenbeginn unaufgefordert auch in der eigens angeschafften Handygarage im Klassenzimmer verwahren – sofern es ausgeschaltet (Flugmodus ist zu wenig) ist. Falls eine Lehrperson das Smartphone im Unterricht benutzen will, sagt sie es dir früh genug und in diesem Fall ist das Handy natürlich im vorgesehenen Rahmen/Unterricht erlaubt – nach dieser Stunde ist das Handy natürlich wieder nach den normalen Regeln aufzubewahren.

 

Kleidung & Kopfbedeckung

Die Schule ist ein Arbeitsplatz und eine angemessene Kleidung ist Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben. Kopfbedeckungen – sofern sie nicht gesetzlich explizit erlaubt und ausgenommen sind – sind ausnahmslos verboten. (Ausnahmen dazu sind natürlich Arbeitskleidung für Werkstätten, Küche usw.)

 

Sauberer Arbeitsplatz

Wir wollen eine saubere Schule! Trage bitte deshalb Hausschuhe bzw. beim Sportunterricht Hallenschuhe und benütze die aufgestellten Mülleimer! Hier gilt: Müllvermeidung und -trennung!

Jeder trägt dabei die Verantwortung für eine saubere Schule.

 

Alkohol und Nikotin

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Nikotinprodukte jeglicher Art (und vergleichbare Vapes, Zahnstocher u.ä.) am Schulgelände ausnahmslos verboten. Das gilt für Schüler:innen, Lehrpersonen, Eltern und schulfremden Personen.

Natürlich gelten in Bezug auf Alkohol und anderer Substanzen die geltenden Gesetze und Jugendschutzbestimmungen, nicht nur im Schulhaus, sondern auch auf dem Weg von und zur Schule und bei sämtlichen Schulveranstaltungen.

 

Verlassen des Schulhauses

Das Verlassen des Schulhauses während der Unterrichtszeit, bzw. in den Pausen, ist nicht erlaubt.

 

Krankheit

Bei Krankheit ist die Klassenvorständin/ der Klassenvorstand sofort zu verständigen (über den offiziellen Kanal EduPage). Der versäumte Unterrichtsstoff muss selbständig nachgeholt werden. Arzttermine sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu verlegen.

 

Berufspraktische Tage

Ihr habt die Pflicht, euren Wunschbetrieb für die Berufspraktischen Tage (BPT, „Schnupperwoche“) frühzeitig und selbstständig bzw. mit den Eltern/Erziehungsberechtigten zu organisieren. Das entsprechende BPT-Formular kann von der Schulhomepage (https://www.pts-kufstein.tsn.at/formulare) heruntergeladen werden. Dieses muss rechtzeitig – mindestens 1 Woche vor den Berufspraktischen Tagen – vom Betrieb bestätigt und dem Klassenvorstand unaufgefordert abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin für das BPT-Formular versäumt werden, so wirst du zu 2 Schulstunden Förderunterricht verpflichtet und die Eltern zu einem Direktionsgespräch in der Woche vor den BPT eingeladen.

 

Unterrichtsende

Das Schulgebäude ist nach dem Unterrichtsende von den Schülerinnen und Schülern zu verlassen! Ein Warten auf Freunde im Gebäude ist NICHT erlaubt.

 

 

Wenn wir versuchen, uns gegenseitig zu respektieren, Vertrauen in uns und zu anderen aufzubauen, dann kann dieses Schuljahr für uns alle eine Bereicherung werden!

 

 

(Diese Schulordnung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann im Bedarfsfall jederzeit überarbeitet oder adaptiert werden.)